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Die handwerkliche Meisterprüfung (siehe auch Großer Befähigungsnachweis) ist ein durch eine am Sitz der zuständigen Kammer errichtete staatliche Prüfungsbehörde (Meisterprüfungsausschuss) abgenommener Nachweis über die Befähigung, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und etwaige Auszubildende ordnungsgemäß auszubilden, sowie für das Vorhandensein der notwendigen theoretischen und fachlichen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse; berechtigt zur Führung eines Meistertitels. Beurkundet wird die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 des Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HandwO).
Ausbildung und PrüfungenDie Ausbildung zum Handwerksmeister und die Prüfung ist in vier Teile gegliedert.
Die Teile 3 und 4 sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile 1 und 2 sind vom jeweiligen Beruf in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll abhängig. Voraussetzung zur Zulassung zur Meisterprüfung ist, in der Regel, eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung in dem Handwerk in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen. So kann man nun direkt nach der Gesellenprüfung die Meisterprüfung ablegen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in keinem der Prüfungsteile eine schlechtere Note als ausreichend (4) erzielt wurde. Innerhalb der einzelnen Teile der Prüfung gibt es jedoch Sperrfächer. Bei einer schlechteren Note als ausreichend in einem der Sperrfächer gilt die Prüfung als nicht bestanden, auch wenn im Durchschnitt eine bessere Note als ausreichend erzielt wurde. In vielen Handwerksberufen muss in der praktischen Prüfung, neben einer Arbeitsprobe, auch eine Meisterprüfungsarbeit (Meisterstück) angefertigt werden. Industriemeister (IHK)Für den industriellen Wirtschaftsbereich besteht analog die Möglichkeit, eine Industriemeisterprüfung abzulegen. Diese Fortbildungsprüfung hat, im Gegensatz zur handwerklichen Meisterprüfung, nicht das Ziel der selbständigen Führung eines Betriebs, sondern befähigt dazu Führungsaufgaben in einem Industriebetrieb zu übernehmen. Gleichwohl kann sich ein Industriemeister in die Handwerksrolle eintragen lassen und ist somit ebenfalls berechtigt einen eigenen Betrieb zu führen. Ebenfalls Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung. Somit ist auch der Industriemeister berechtigt Auszubildende in seinem Fachgebiet auszubilden. Die Rechtsgrundlage der Industriemeisterprüfung kann eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder eine von einer Industrie- und Handelskammer als 'zuständiger Stelle' erlassene Prüfungsordnung sein. Industriemeisterprüfungen werden von Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der zuständigen Stelle berufen sind. Weiterhin können auch Meisterprüfungen vor anderen Kammern, wie z. B. der Landwirtschaftskammer abgelegt werden. Bedeutung der PrüfungDie bestandene Meisterprüfung ist in der Regel auch die Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Betriebswirten. Hierbei sollen betriebswirtschaftliche Kenntnisse, optimiert auf Betriebe mit mehreren Mitarbeitern, erweitert werden. Bundesweit ermöglicht die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung das Studium an Hochschulen ohne Abitur (siehe auch Stichworte „Meisterprüfung Studium“). Weblinks
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